Allgemeine Geschäftsbedingungen der MZ Mahlzeit GmbH

1. Vorbemerkung

1.1. Die MZ Mahlzeit GmbH mit Sitz in Halle (Saale), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal HRB 18883, betreibt die Betriebsrestaurants der Mitteldeut-schen Verlags- und Druckhaus GmbH in Halle, Magdeburg und Barleben.

1.2. Daneben bietet die MZ Mahlzeit GmbH folgende Leistungen an:

a) Betrieb von Nachtkantinen und Lebensmittelautomaten für die betriebseigenen Mitarbeiter einschließlich der Bereitstellung von Mikrowellen zur Selbstbedienung,
b) Die Versorgung externer Mitarbeiter von Firmen und Institutionen der näheren Umgebung im Betriebsrestaurant,
c) Bestell- und Lieferservice an externe Kunden und
d) Catering.

1.3. Die MZ Mahlzeit GmbH ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Delitzscher Straße 65, 06112 Halle (Saale), E-Mail: [email protected]

2. Geltungsbereich

2.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge der MZ Mahlzeit GmbH, in welchen Sie sich zur Erbringung der in Ziffer 1 beschriebenen Leistungen an ihre Kunden verpflichtet.

2.2. Abweichenden Geschäftsbedingungen und/oder sonstigen allgemeinen vorformulier-ten Vertragsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ne-benabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der MZ Mahlzeit GmbH.

2.3. Soweit Räumlichkeiten oder Cateringausstattung der MZ Mahlzeit GmbH angemietet werden, sind die Regelungen des Mietvertrags vorrangig. Im Übrigen gelten ergän-zend die Bestimmungen dieser AGB.

2.4. Die MZ Mahlzeit GmbH behält sich vor, die AGB im Bedarfsfall zu ändern oder zu ergänzen. Sollte eine Änderung oder Ergänzung zwischen Vertragsschluss und Leis-tung erfolgen, gelten die AGB in der Fassung bei Vertragsschluss.

3. Vertragsschluss

3.1. Angebot

3.1.1. Alle Informationen zum Leistungsangebot der MZ Mahlzeit GmbH, insbesondere in Speiseplänen, Katalogen, Internet, Werbeschreiben oder anderen Werbematerialien sind ausschließlich zur Kundeninformation gedacht und stellen kein Vertragsangebot der MZ Mahlzeit GmbH dar (invitatio ad offerendum). Gleiches gilt für telefonisch erteilte Auskünfte zu Leistungsbeschreibungen und Preisen.

3.1.2. Die mündliche, schriftliche oder elektronische Bestellung eines Kunden ist ein Vertragsangebot.

3.2. Annahme

3.2.1. Die MZ Mahlzeit GmbH nimmt das Vertragsangebot durch ausdrückliche (mündlich, schriftlich, elektronisch) Erklärung oder spätestens durch Erbringung der Leistung an den Kunden an, wenn vorher keine ausdrückliche Erklärung erfolgt ist.

3.2.2. Je nach Art und Umfang der Bestellung bestätigt die MZ Mahlzeit GmbH den Auftrag schriftlich oder elektronisch. Die Auftragsbestätigung ist grundsätzlich eine nicht rechtsverbindliche Erklärung, die lediglich den Zugang des Angebots bestätigt. Eine Annahme stellt sie nur dann dar, wenn dies durch die MZ Mahlzeit GmbH ausdrücklich erklärt wird.

3.2.3. Nach Auftragsbestätigung durch die MZ Mahlzeit GmbH sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter und ausdrücklicher Vereinbarung (z. B. E-Mail) zwischen den Parteien möglich.

3.2.4. Eine Verpflichtung der MZ Mahlzeit GmbH zur Annahme des Angebots des Kunden besteht nicht; dies gilt auch für fristgemäße Vorbestellungen im Sinne der Ziffer 4. Es steht im Ermessen der MZ Mahlzeit GmbH, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Vorbestellungen

4.1. Eine Vorbestellung ist eine Bestellung (Angebot im Sinne der Ziffer 3.1.2), für die eine Leistungszeit bestimmt wurde.

4.2.Vorbestellungen von Speisen sind grundsätzlich innerhalb folgender Fristen bei der MZ Mahlzeit GmbH aufzugeben:

a) Vorbestellungen von 15 bis zu 50 Essen haben bis 5 Tage vor Liefertermin zu er-folgen.
b) Vorbestellungen über 51 Essen haben bis 10 Tage vor Liefertermin zu erfolgen.

5. Änderung/Stornierung

5.1. Eine Änderung bzw. Stornierung einer Vorbestellung ist schriftlich oder elektronisch möglich.

5.2. Eine Änderung bzw. Stornierung ist bei

a) Vorbestellungen im Sinne der Ziffer 4.2 lit. a) bis 3 Tage vor Liefertermin
b) Vorbestellungen im Sinne der Ziffer 4.2 lit. b) bis 5 Tage vor Liefertermin

kostenfrei möglich. § 314 BGB bleibt unberührt.

5.3. Sollte die MZ Mahlzeit GmbH im Falle einer verspäteten Änderung bzw. Stornierung im Vertrauen auf den Bestand ihrer Leistungspflicht Aufwendungen gemacht haben, die sie billigerweise machen durfte, kann sie Zahlung von Aufwendungsersatz verlan-gen, es sei denn, deren Zweck wird trotz der verspäteten Änderung bzw. Stornierung erreicht.

6. Gefahrübergang/Lieferung

6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Versendet die MZ Mahlzeit GmbH die Ware an einen Kunden, der Kaufmann ist, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Ware dem beauftragten Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person ausgehändigt wurde. Versendet die MZ Mahlzeit GmbH die Ware an einen Kunden, der Verbraucher ist, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann bereits bei Versendung auf den Käufer über, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und die MZ Mahlzeit GmbH dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

6.2. Bei Vereinbarung eines vereinbarten Liefertermins steht der MZ Mahlzeit GmbH eine Toleranzzeit von 20 Minuten auf die vereinbarte Lieferzeit zu. Bis zum Ablauf der Toleranzzeit gilt die Lieferung nicht als verspätet.

7. Preis

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise der MZ Mahlzeit GmbH zu zahlen. Als vereinbart gelten:
a) Die durch Vertrag zwischen dem Kunden und der MZ Mahlzeit GmbH individuell festgelegten Entgelte.
b) Die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung ausgehängten, ausgelegten oder elektronisch auf der Homepage der MZ Mahlzeit GmbH veröffentlichten Speise-/Tageskarten.

7.2. Die angegebenen Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

7.3. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

7.4. Können die angebotenen Speisen durch den Kunden individuell zusammengestellt oder geändert werden, so kann sich ein von den Speise-/Tageskarten abweichender Preis ergeben.

7.5. Sämtliche Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Speise-/Tageskarte ihre Gültigkeit, ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die Preise der neuen Speise-/Tageskarte maßgeblich.

7.6. Steigen nach Vertragsschluss die Einkaufspreise für die zur Erbringung der Leistung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister im Vergleich zu den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Preisen und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so ist die MZ Mahlzeit GmbH berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis um die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten, höchstens jedoch um 5 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies zu einer Erhöhung des Gewinns seitens der MZ Mahlzeit GmbH führt. In gleichem Maße ist die MZ Mahlzeit GmbH verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Preise zu senken, wenn die Preise für eines oder mehrere der aufgeführten Preiselemente sinken.

8. Zahlung und Aufrechnung

8.1. Grundsätzlich hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Zahlungsmethoden:

a) MZ Mahlzeit Bezahlkarte (aufladbar in den Kantinen via Barzahlung, EC/Master/DEBIT)
oder via APP (EC, Master, DEBIT, PAYPAL)
b) Bargeldlose Zahlung über einen Bezahldienstleister (EC, Master- Visa- und DEBITCard)
c) BAR
d) Rechnung

8.2. Die Bezahlung vor Ort in den Betriebsrestaurants der MZ Mahlzeit GmbH erfolgt in Abweichung von Ziffer 8.1 ausschließlich nach Ziffer 8.1 a bis c.

8.3. Die MZ Mahlzeit GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

8.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung gegen die Forderung der MZ Mahlzeit GmbH berechtigt, wenn seine Forderung gegen die MZ Mahlzeit GmbH (Gegenforderung) unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

9. Zahlungsverzug

9.1. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.

9.2. Soweit gemäß Ziffer 8.3 Vorauszahlungen vereinbart wurden, hat der Kunde den vereinbarten und mit Vorausrechnung mitgeteilten Betrag zum vereinbarten Termin zu entrichten.

9.3. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die MZ Mahlzeit GmbH berechtigt, die Kosten für die Mahnung in Form einer Bearbeitungsgebühr zzgl. einer eventuell anfallenden Zustellgebühr als Verzugsschadenersatz zu erheben.

9.4. Bei Verzugseintritt ist die MZ Mahlzeit GmbH berechtigt,

a) bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und
b) bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
geltend zu machen.

9.5. Die MZ Mahlzeit GmbH kann Gebühren für Rücklastschriften und Kosten für Anschriftenermittlung in voller Höhe erstattet verlangen.

10. Sachmangelhaftung

10.1. Optische Abweichungen der beschriebenen/abgebildeten Produkte von der ausgegebenen Ware sind technisch bedingt und stellen nicht bereits deshalb einen Mangel dar.

10.2. Bei mangelhafter Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

11. Mängelrüge bei Kaufleuten

Wenn der Kunde Kaufmann ist, gilt folgendes:

11.1. Die Waren sind unverzüglich nach Übergabe in Bezug auf Aussehen, Geruch und Geschmack zu überprüfen. Mängel sind der MZ Mahlzeit GmbH unverzüglich nach Übergabe zu rügen. Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich beim ausliefernden Mitarbeiter oder, falls dies nicht möglich ist, bei der MZ Mahlzeit GmbH anzuzeigen.

11.2. Gelieferte mangelhafte Ware ist zum Zweck einer ggf. erforderlichen Prüfung durch den Kunden gekühlt bzw. eingefroren aufzubewahren und der MZ Mahlzeit GmbH auf Anforderung zur Prüfung auszuhändigen. Zeigt sich ein Mangel erst bei der späteren Zubereitung der Speisen, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

11.3. Wird ein Mangel nicht ordnungsgemäß oder verspätet gerügt, gilt die Ware als genehmigt.

12. Haftung

12.1. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz und für garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne von § 444 BGB bleibt von den sämtlichen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

12.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die MZ Mahlzeit GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Mitarbeiter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

12.3. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Schäden die allein durch höhere Gewalt entstanden sind, ist ausgeschlossen. Schäden durch höhere Gewalt sind gegeben bei betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignissen, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von der MZ Mahlzeit GmbH in Kauf zu nehmen sind.

13. Kennzeichnung der Speisen

13.1. Die MZ Mahlzeit GmbH gibt die verwendeten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe nach Maßgabe der Vorschriften der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung auf der Speisekarte oder auf einem sonstigen schriftlichen oder elektronisch bereitgestellten Informationsangebot an.

13.2. Der Kunde hat die über die nach Ziffer 13.1 bereitgestellten Informationsangebote zu Kenntnis zu nehmen und kann sich bei Allergien oder Unverträglichkeiten nicht darauf berufen, dass ihm die Inhaltsstoffe nicht bekannt gewesen wären.

14. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung https://legal.mediengruppe-mitteldeutschland.de/izd-mz-mahlzeit/.

15. Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass ein Widerrufsrecht für die Bestellung von Speisen gem. §§ 312 Abs. 2 Nr. 8, 312g Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 9 BGB nicht besteht.

16. Sonstige Bestimmungen

16.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand in Magdeburg.

16.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.