Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen

Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH, Bahnhofstr. 17, 39104 Magdeburg

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartei

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH und ihren Kunden über die Erbringung von Agentur-, Marketing-, Kommunikations- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
  2. Die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH überträgt alle zu erbringenden Leistungen an die MaM Mediaagentur Mitteldeutschland GmbH, Fiete-Schulze-Straße 3, 06116 Halle (nachfolgend Agentur).
  3. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH.
  4. Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
    • Konzeption und Kreation,
    • Corporate Design und Werbung,
    • Markenentwicklung und Markenkommunikation,
    • Social Media und Digitalstrategie,
    • Webseitenentwicklung und Onlineshops,
    • SEO und SEA,
    • Employer Branding,
    • Public Relations,
    • Content-Erstellung,
    • Foto- und Videoproduktion,
    • Influencer-, Creator- und Community-Management,
    • sowie sonstige Marketing- und Kommunikationsleistungen.
  5. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

  1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung der Agentur zustande.
  3. Die jeweils bei Vertragsschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Kunde bei Angebot bzw. Auftragserteilung auf deren Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
  4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform.

 

§ 3 Leistungsumfang und Projektgrundlagen

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Projektvertrag, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
  2. Angebote, Leistungsbeschreibungen und individuelle Projektvereinbarungen haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
  3. Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Fachunternehmen und sonstige geeignete Dritte einzusetzen.
  4. Die Agentur bleibt für eigene Leistungen und eigenes Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
  5. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  6. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt oder sich nachträglich Änderungen des Leistungsumfangs ergeben.
  7. Gleiches gilt bei Ereignissen höherer Gewalt sowie sonstigen unvorhersehbaren Umständen, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen und die die Agentur nicht zu vertreten hat.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der Agentur alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Bilder, Logos, Marken, Zugangsdaten, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Inhalte verantwortlich.
  3. Der Kunde versichert, über die für die vertragsgemäße Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte erforderlichen Nutzungs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte zu verfügen.
  4. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Informationen oder Vorgaben beruhen.
  5. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  6. Die Agentur wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit geben, an der Verteidigung mitzuwirken.
  7. Verzögerungen und Mehraufwand, die durch eine nicht rechtzeitige, unvollständige oder nachträglich geänderte Mitwirkung des Kunden entstehen, können gesondert berechnet werden.

 

§ 5 Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise und Vergütungen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Die Leistungen werden von der Agentur im Auftrag und auf Rechnung der Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH erbracht. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH.
  4. Zusatzleistungen, Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturen und sonstiger Mehraufwand, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs sind, werden gesondert berechnet.
  5. Fremdkosten werden zusätzlich zur vereinbarten Agenturvergütung berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
  6. Zu den Fremdkosten gehören insbesondere:
    • Media- und Werbebudgets,
    • Druck- und Produktionskosten,
    • Stockfotos und Stockvideos,
    • Bild-, Musik- und sonstige Lizenzen,
    • Fonts,
    • Hosting- und Domainkosten,
    • Software- und Plattformgebühren,
    • Influencer- und Creator-Honorare,
    • Fotografen, Kamerateams, Models und Sprecher,
    • Freelancer und sonstige Produktionsdienstleister,
    • Reisekosten,
    • sonstige Leistungen Dritter.
  7. Die Agentur ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten angemessene Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
  8. Rechnungen sind, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  9. Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

 

§ 6 Korrekturschleifen und Änderungswünsche

  1. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen je vereinbartem Arbeitsschritt im Leistungsumfang enthalten.
  2. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Rückmeldung des Kunden zu dem jeweils vorgelegten Arbeitsergebnis.
  3. Weitere Änderungs- und Korrekturwünsche werden nach Aufwand berechnet.
  4. Änderungen nach erfolgter Freigabe gelten als Zusatzleistung, sofern sie nicht zur Beseitigung eines von der Agentur zu vertretenden Mangels erforderlich sind.
  5. Änderungen des ursprünglichen Briefings nach Projektbeginn können zu zusätzlichen Kosten und Terminverschiebungen führen.
  6. Die Agentur wird den Kunden über wesentlichen zusätzlichen Aufwand nach Möglichkeit vor dessen Entstehung informieren.

 

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Alle von der Agentur erstellten Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Fotografien, Videos, Kampagnen, Grafiken, Webseiten und sonstigen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
  2. Das Urheberrecht selbst wird nicht übertragen. Die Agentur räumt dem Kunden die im Angebot oder Projektvertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein.
  3. Soweit im Angebot oder Projektvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen für die im Vertrag vorgesehenen Nutzungsarten.
  4. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine exklusive Nutzung, Weiterübertragung an Dritte oder Unterlizenzierung, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  5. Die Nutzungsrechte werden – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher für das jeweilige Arbeitsergebnis geschuldeter Vergütung eingeräumt.
  6. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde berechtigt, die Arbeitsergebnisse ausschließlich zur Prüfung, Abstimmung und internen Freigabe zu verwenden. Eine öffentliche Nutzung ist vor vollständiger Zahlung grundsätzlich nicht gestattet.
  7. Bei Fremdmaterialien und Fremdlizenzen richten sich Umfang und Dauer der Nutzung nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.
  8. Dies gilt insbesondere für Stockfotos, Stockvideos, Fonts, Musik, Software, Plugins, Templates, Kartenmaterial, Datenbanken, Plattforminhalte und KI-Systeme.
  9. Soweit Rechte Dritter einer weitergehenden Rechtseinräumung entgegenstehen, kann die Agentur nur die ihr zur Verfügung stehenden Rechte einräumen.
  10. Rohdaten, offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Projektdateien sowie unbearbeitetes Foto- und Videomaterial sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  11. Die gesetzlichen Regelungen über die Einräumung und den Umfang von Nutzungsrechten bleiben im Übrigen unberührt. Nach § 31 UrhG können Nutzungsrechte insbesondere einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

 

§ 8 Fremdleistungen und Drittanbieter

  1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen selbstständige Drittanbieter einzusetzen.
  2. Soweit Leistungen selbstständiger Drittanbieter betroffen sind, gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags- und Leistungsbedingungen.
  3. Die Agentur haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Eine pauschale Haftungsfreistellung für Leistungen Dritter findet nicht statt.
  5. Für Leistungsstörungen eines selbstständigen Drittanbieters haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht durch eigenes Verschulden, insbesondere durch eine fehlerhafte Auswahl, Beauftragung oder Koordination, zu vertreten hat.
  6. Verträge mit Drittanbietern können – soweit vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen werden.

 

§ 9 SEO, SEA, Social Media und sonstige digitale Leistungen

  1. Die Agentur erbringt SEO-, SEA-, Social-Media- und sonstige digitale Leistungen fachgerecht nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
  2. Die Agentur schuldet eine fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  3. Insbesondere werden keine bestimmten Suchmaschinenrankings, Reichweiten, Klickzahlen, Leads, Bewerbungen, Followerzahlen, Conversion-Raten, Umsätze oder sonstigen wirtschaftlichen Kennzahlen garantiert, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde.
  4. Änderungen von Suchmaschinenalgorithmen, Plattformrichtlinien, Werbesystemen, technischen Schnittstellen und sonstigen Rahmenbedingungen können Auswirkungen auf die Ergebnisse der Leistungen haben.
  5. Kontosperrungen, Reichweitenverluste, technische Ausfälle oder Richtlinienänderungen von Plattformbetreibern begründen keinen Mangel der Agenturleistung, soweit die Agentur diese Umstände nicht zu vertreten hat.

 

§ 10 Abnahme

  1. Eine Abnahme findet nur bei Leistungen statt, die nach ihrer Beschaffenheit abnahmefähig sind.
  2. Abnahmefähige Leistungen sind insbesondere Websites, bestimmte Designleistungen, digitale Anwendungen und andere klar definierte Arbeitsergebnisse.
  3. Laufende Beratungs-, Betreuungs-, Social-Media-, SEO- und SEA-Leistungen unterliegen grundsätzlich keiner gesonderten Abnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Der Kunde hat abnahmefähige Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Übergabe zu prüfen.
  5. Die Agentur kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
  6. Der Kunde hat innerhalb dieser Frist entweder die Abnahme zu erklären oder konkrete Mängel mitzuteilen.
  7. Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
  8. Die produktive Nutzung eines abnahmefähigen Arbeitsergebnisses kann als Abnahme gelten, wenn sich daraus eindeutig ergibt, dass der Kunde das Arbeitsergebnis als vertragsgemäß akzeptiert.

 

§ 11 Foto- und Videoproduktionen

  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für Foto- und Videoproduktionen erforderlichen Einwilligungen, Rechte, Drehgenehmigungen, Zutrittsgenehmigungen und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen.
  2. Dies gilt insbesondere für Rechte an abgebildeten Personen, Räumlichkeiten, Marken, Produkten und sonstigen geschützten Gegenständen.
  3. Die Agentur darf Fotografen, Kamerateams, Sprecher, Models, Stylisten, Produktionsfirmen, Freelancer und sonstige geeignete Dienstleister einsetzen.
  4. Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Erkrankungen oder Ausfälle von Mitwirkenden, technische Störungen, behördliche Anordnungen oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende Umstände können Terminverschiebungen erforderlich machen.
  5. Muss ein Produktionstermin aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands verschoben oder abgesagt werden, trägt der Kunde bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sowie den hierdurch entstandenen angemessenen zusätzlichen Agenturaufwand.
  6. Das Urheberrecht an Foto- und Videomaterial verbleibt bei der Agentur bzw. den jeweiligen Urhebern. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
  7. Rohmaterial, unbearbeitete Aufnahmen, Projektdateien und Schnittdaten werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  8. Eine bestimmte Speicherdauer von Produktionsdaten wird nicht geschuldet. Die Aufbewahrung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen, vertraglichen und betrieblichen Anforderungen.

 

§ 12 Referenz- und Eigenwerbungsrecht

  1. Die Agentur ist berechtigt, bereits veröffentlichte Projekte des Kunden als Referenz für die eigene Unternehmens- und Leistungsdarstellung zu verwenden.
  2. Die Referenznutzung kann insbesondere die Nennung des Kundennamens sowie die Verwendung des Logos, öffentlich zugänglicher Webseiten-Screenshots, veröffentlichter Kampagnen, Social-Media-Beiträge, Fotos und sonstiger bereits veröffentlichter Arbeitsergebnisse umfassen.
  3. Eine Nutzung unveröffentlichter Projekte ist ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht zulässig.
  4. Die Referenznutzung kann insbesondere erfolgen:
    • auf der Website der Agentur,
    • in Präsentationen,
    • in Pitches,
    • auf Social-Media-Kanälen,
    • bei Awards,
    • in Fachveröffentlichungen,
    • in sonstigen Eigenwerbemitteln der Agentur.
  5. Der Kunde kann der Referenznutzung widersprechen, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen oder sonstige überwiegende berechtigte Interessen entgegenstehen.
  6. Bei Fotos und Videos mit abgebildeten Personen darf die Referenznutzung nur erfolgen, wenn die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

 

$ 13 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte Geschäfts-, Betriebs-, Kunden-, Preis-, Strategie-, Planungs-, Finanz-, Personal- und Produktinformationen.
  3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
  1. a) die bei Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren,
  2. b) die ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden,
  3. c) die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  4. d) die von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig übermittelt wurden,
  5. e) die unabhängig von den vertraulichen Informationen selbst entwickelt wurden.
  1. Eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung bleibt zulässig. Soweit rechtlich zulässig, ist die jeweils andere Partei hierüber vorher zu informieren.
  2. Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch für Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Berater und sonstige Dienstleister, soweit diese Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.
  3. Die Verpflichtungen dieses § 13 gelten über die Beendigung des Vertrags hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

 

$ 14 Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Die Agentur haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  3. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien, soweit die jeweilige Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
  5. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  6. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  7. Die Haftungsbegrenzungen dieses § 14 gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

 

§ 15 Laufzeit und Beendigung

  1. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung laufender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
  2. Soweit dort keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Im Falle der Beendigung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten zu vergüten.
  5. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte richten sich nach § 7 und den jeweiligen individuellen Vereinbarungen.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein sollte.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Besondere Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend und nur dann, wenn die jeweilige Leistung Gegenstand des Auftrags ist.


§ A1 KI-gestützte Inhalte und Tools

  1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erstellung, Bearbeitung, Analyse und Optimierung von Konzepten, Texten, Grafiken, Bildern, Videos, Animationen, Auswertungen und sonstigen Arbeitsergebnissen professionelle KI-Systeme und Softwarelösungen einzusetzen.
  2. Der Einsatz von KI erfolgt als Arbeitsmittel der Agentur. Die Agentur prüft und bearbeitet die generierten Inhalte im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und der nach den Umständen erforderlichen fachlichen Sorgfalt.
  3. KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte können trotz sorgfältiger Prüfung Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken, Marken, Designs, Texten oder sonstigen geschützten Inhalten aufweisen. Eine Garantie für absolute Einzigartigkeit oder absolute Schutzrechtsfreiheit wird nicht übernommen.
  4. Die Agentur übernimmt keine allgemeine Rechtsberatung und keine umfassende rechtliche Prüfung von Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten.
  5. Für vom Kunden vorgegebene Inhalte, Claims, Aussagen, Produktangaben, Marken oder sonstige Vorgaben bleibt der Kunde für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich, soweit die Agentur nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden rechtlichen Prüfung beauftragt wurde.
  6. Die Agentur bleibt für die von ihr selbst erstellten Arbeitsergebnisse im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und des vereinbarten Leistungsumfangs verantwortlich.
  7. Sofern der Kunde die Verwendung bestimmter KI-Systeme ausschließen möchte, ist dies möglichst vor Auftragserteilung in Textform mitzuteilen.
  8. Die Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen richten sich nach § 7 dieser AGB.

 

§ A2 Social-Media-Betreuung

  1. Die Agentur übernimmt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen für die Social-Media-Kanäle des Kunden.
  2. Die Agentur ist berechtigt, Inhalte nach zuvor abgestimmten Redaktionsplänen oder Freigabeprozessen zu erstellen und zu veröffentlichen.
  3. Der Kunde bleibt Betreiber und Verantwortlicher seiner Social-Media-Konten.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm vorgegebenen Inhalte, Produktangaben, Preise, Aussagen und sonstigen Informationen rechtmäßig sind.
  5. Soweit die Agentur selbst Inhalte erstellt und veröffentlicht, erfüllt sie ihre vertraglichen Pflichten nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Anforderungen.
  6. Die Parteien stimmen erforderliche Werbekennzeichnungen, Gewinnspielbedingungen, Impressumsangaben und sonstige Pflichtangaben im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs ab.
  7. Die Agentur übernimmt keine allgemeine Rechtsberatung.
  8. Die Agentur haftet nicht für Änderungen von Plattformrichtlinien, Sperrungen oder Einschränkungen von Konten, Reichweitenverluste, Algorithmusänderungen oder technische Ausfälle der Plattformbetreiber, soweit sie diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  9. Werbebudgets sind Fremdkosten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  10. Kommentare, Bewertungen und sonstige Nutzerbeiträge Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, sofern keine gesonderte Moderationsleistung vereinbart wurde.
  11. Eine bestimmte Anzahl von Followern, Leads, Bewerbungen, Interaktionen oder Umsätzen wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde.

 

§ A3 Influencer-, Creator- und Community-Management

  1. Soweit die Agentur Influencer-, Creator- oder Kooperationskampagnen betreut, bestimmt sich der konkrete Leistungsumfang nach dem jeweiligen Angebot.
  2. Die Agentur kann insbesondere geeignete Kooperationspartner recherchieren, Kontakte herstellen und Kampagnen koordinieren.
  3. Die finale Auswahl und Freigabe von Influencern, Creatorn und sonstigen Kooperationspartnern erfolgt grundsätzlich durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Für Aussagen, Inhalte, Handlungen oder Unterlassungen selbstständiger Influencer, Creator oder sonstiger Kooperationspartner haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht selbst zu vertreten hat.
  5. Die Agentur bleibt für ihre eigenen vertraglich geschuldeten Leistungen und ihr eigenes Verschulden verantwortlich.

 

§ A4 Webseiten- und Onlineshop-Projekte

  1. Die Agentur erstellt Webseiten, Landingpages, Onlineshops und digitale Anwendungen auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs sowie der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Freigaben.
  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
  3. Dies gilt insbesondere für:
    • Impressum,
    • Datenschutzerklärung,
    • Cookie- und Einwilligungstexte,
    • Produktinformationen,
    • Preisangaben,
    • Pflichtkennzeichnungen,
    • AGB,
    • Widerrufs- und sonstige Rechtstexte.
  4. Die Agentur erbringt keine allgemeine Rechtsberatung und ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Rechtstexte auf ihre rechtliche Vollständigkeit oder Aktualität zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
  5. Die Agentur steht für die von ihr geschuldete technische und gestalterische Leistung nach dem vereinbarten Leistungsumfang ein.
  6. Nach Freigabe einzelner Projektphasen können diese hinsichtlich der freigegebenen Inhalte und Gestaltungen als abgenommen gelten, soweit sie abnahmefähig sind.
  7. Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe können gesondert berechnet werden.
  8. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes, Entwicklungsumgebungen, Frameworks, Templates oder sonstigen internen Entwicklungsressourcen.
  9. Soweit Drittsoftware, Plugins, Themes, Templates, Fonts oder sonstige Komponenten eingesetzt werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
  10. Wartung, Updates, Backups, Sicherheitsmaßnahmen und laufende technische Betreuung sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  11. Nach Projektübergabe liegt die Verantwortung für laufende Pflege, Aktualisierung und Sicherheitsupdates beim Kunden, sofern kein entsprechender Wartungs- oder Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde.

 

§ A5 Hosting, Domains und Drittanbieter-Systeme

  1. Die Agentur kann Hosting-, Cloud-, Domain- oder Softwareleistungen Dritter vermitteln oder koordinieren.
  2. Vertragsverhältnisse mit Hosting-Anbietern, Domainregistraren oder Softwareanbietern kommen grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen externer Anbieter, soweit sie diese nicht selbst zu vertreten hat.
  4. Dies betrifft insbesondere:
    • Serverausfälle,
    • Wartungsarbeiten,
    • Datenverluste beim Anbieter,
    • Sicherheitsvorfälle,
    • technische Störungen,
    • sonstige Leistungsstörungen externer Systeme.
  5. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit keine ausdrücklich vereinbarte Backup-Leistung besteht.
  6. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird der Kunde als Domaininhaber registriert.
  7. Bei Beendigung der Zusammenarbeit werden Domains, Zugangsdaten und sonstige technische Ressourcen nach den individuellen Vereinbarungen und den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters an den Kunden oder einen von ihm benannten Dienstleister übertragen.
  8. Hierfür anfallende Drittanbieter- und Transferkosten trägt der Kunde, soweit sie nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung sind.

 

§ A6 SEO-Leistungen

  1. Die Agentur erbringt SEO-Leistungen nach dem vereinbarten Leistungsumfang und nach anerkannten fachlichen Standards.
  2. SEO-Leistungen können insbesondere Analysen, technische Optimierung, Content-Optimierung, Keyword-Strategien, Beratung und Reporting umfassen.
  3. Suchmaschinenrankings können nicht garantiert werden.
  4. Suchmaschinen, insbesondere Google und Bing, können ihre Algorithmen und Bewertungsmaßstäbe jederzeit ändern.
  5. Rankingverluste, Schwankungen der Sichtbarkeit oder Veränderungen des Suchvolumens begründen für sich genommen keinen Mangel der Agenturleistung.
  6. Die Agentur schuldet eine fachgerechte Optimierung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

 

§ A7 SEA-Leistungen und Online-Werbung

  1. Die Agentur erstellt, betreut und optimiert Werbekampagnen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
  2. Werbebudgets sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Agenturvergütung und werden gesondert ausgewiesen.
  3. Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte:
    • Klickpreise,
    • Conversion-Raten,
    • Leadzahlen,
    • Bewerberzahlen,
    • Umsätze,
    • Reichweiten,
    • Return-on-Investment-Werte.
  4. Entscheidungen von Google, Meta, LinkedIn, TikTok oder anderen Werbeplattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
  5. Die Agentur haftet für daraus entstehende Nachteile nur, soweit sie diese durch eine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

§ A8 Employer Branding und Public Relations

  1. Die Agentur entwickelt Konzepte und Kommunikationsmaßnahmen zur Positionierung von Unternehmen, Marken und Arbeitgebermarken.
  2. Der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, einer bestimmten Bewerberzahl, Medienresonanz oder Reichweite wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde.
  3. Veröffentlichungen gegenüber Presse, Medien oder Öffentlichkeit erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Freigabeprozesse.
  4. Für die sachliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen ist der Kunde verantwortlich.
  5. Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Unternehmens-, Produkt-, Personal- oder sonstige Informationen einer umfassenden rechtlichen oder fachlichen Prüfung zu unterziehen, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
  6. Die Agentur bleibt für von ihr selbst erstellte Inhalte und deren vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Stand: September 2026

2. Geltungsbereich

2.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge der MZ Mahlzeit GmbH, in welchen Sie sich zur Erbringung der in Ziffer 1 beschriebenen Leistungen an ihre Kunden verpflichtet.

2.2. Abweichenden Geschäftsbedingungen und/oder sonstigen allgemeinen vorformulier-ten Vertragsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ne-benabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der MZ Mahlzeit GmbH.

2.3. Soweit Räumlichkeiten oder Cateringausstattung der MZ Mahlzeit GmbH angemietet werden, sind die Regelungen des Mietvertrags vorrangig. Im Übrigen gelten ergän-zend die Bestimmungen dieser AGB.

2.4. Die MZ Mahlzeit GmbH behält sich vor, die AGB im Bedarfsfall zu ändern oder zu ergänzen. Sollte eine Änderung oder Ergänzung zwischen Vertragsschluss und Leis-tung erfolgen, gelten die AGB in der Fassung bei Vertragsschluss.

3. Vertragsschluss

3.1. Angebot

3.1.1. Alle Informationen zum Leistungsangebot der MZ Mahlzeit GmbH, insbesondere in Speiseplänen, Katalogen, Internet, Werbeschreiben oder anderen Werbematerialien sind ausschließlich zur Kundeninformation gedacht und stellen kein Vertragsangebot der MZ Mahlzeit GmbH dar (invitatio ad offerendum). Gleiches gilt für telefonisch erteilte Auskünfte zu Leistungsbeschreibungen und Preisen.

3.1.2. Die mündliche, schriftliche oder elektronische Bestellung eines Kunden ist ein Vertragsangebot.

3.2. Annahme

3.2.1. Die MZ Mahlzeit GmbH nimmt das Vertragsangebot durch ausdrückliche (mündlich, schriftlich, elektronisch) Erklärung oder spätestens durch Erbringung der Leistung an den Kunden an, wenn vorher keine ausdrückliche Erklärung erfolgt ist.

3.2.2. Je nach Art und Umfang der Bestellung bestätigt die MZ Mahlzeit GmbH den Auftrag schriftlich oder elektronisch. Die Auftragsbestätigung ist grundsätzlich eine nicht rechtsverbindliche Erklärung, die lediglich den Zugang des Angebots bestätigt. Eine Annahme stellt sie nur dann dar, wenn dies durch die MZ Mahlzeit GmbH ausdrücklich erklärt wird.

3.2.3. Nach Auftragsbestätigung durch die MZ Mahlzeit GmbH sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter und ausdrücklicher Vereinbarung (z. B. E-Mail) zwischen den Parteien möglich.

3.2.4. Eine Verpflichtung der MZ Mahlzeit GmbH zur Annahme des Angebots des Kunden besteht nicht; dies gilt auch für fristgemäße Vorbestellungen im Sinne der Ziffer 4. Es steht im Ermessen der MZ Mahlzeit GmbH, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Vorbestellungen

4.1. Eine Vorbestellung ist eine Bestellung (Angebot im Sinne der Ziffer 3.1.2), für die eine Leistungszeit bestimmt wurde.

4.2.Vorbestellungen von Speisen sind grundsätzlich innerhalb folgender Fristen bei der MZ Mahlzeit GmbH aufzugeben:

a) Vorbestellungen von 15 bis zu 50 Essen haben bis 5 Tage vor Liefertermin zu er-folgen.
b) Vorbestellungen über 51 Essen haben bis 10 Tage vor Liefertermin zu erfolgen.

5. Änderung/Stornierung

5.1. Eine Änderung bzw. Stornierung einer Vorbestellung ist schriftlich oder elektronisch möglich.

5.2. Eine Änderung bzw. Stornierung ist bei

a) Vorbestellungen im Sinne der Ziffer 4.2 lit. a) bis 3 Tage vor Liefertermin
b) Vorbestellungen im Sinne der Ziffer 4.2 lit. b) bis 5 Tage vor Liefertermin

kostenfrei möglich. § 314 BGB bleibt unberührt.

5.3. Sollte die MZ Mahlzeit GmbH im Falle einer verspäteten Änderung bzw. Stornierung im Vertrauen auf den Bestand ihrer Leistungspflicht Aufwendungen gemacht haben, die sie billigerweise machen durfte, kann sie Zahlung von Aufwendungsersatz verlan-gen, es sei denn, deren Zweck wird trotz der verspäteten Änderung bzw. Stornierung erreicht.

6. Gefahrübergang/Lieferung

6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Versendet die MZ Mahlzeit GmbH die Ware an einen Kunden, der Kaufmann ist, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Ware dem beauftragten Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person ausgehändigt wurde. Versendet die MZ Mahlzeit GmbH die Ware an einen Kunden, der Verbraucher ist, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann bereits bei Versendung auf den Käufer über, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und die MZ Mahlzeit GmbH dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

6.2. Bei Vereinbarung eines vereinbarten Liefertermins steht der MZ Mahlzeit GmbH eine Toleranzzeit von 20 Minuten auf die vereinbarte Lieferzeit zu. Bis zum Ablauf der Toleranzzeit gilt die Lieferung nicht als verspätet.

7. Preis

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise der MZ Mahlzeit GmbH zu zahlen. Als vereinbart gelten:
a) Die durch Vertrag zwischen dem Kunden und der MZ Mahlzeit GmbH individuell festgelegten Entgelte.
b) Die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung ausgehängten, ausgelegten oder elektronisch auf der Homepage der MZ Mahlzeit GmbH veröffentlichten Speise-/Tageskarten.

7.2. Die angegebenen Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

7.3. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

7.4. Können die angebotenen Speisen durch den Kunden individuell zusammengestellt oder geändert werden, so kann sich ein von den Speise-/Tageskarten abweichender Preis ergeben.

7.5. Sämtliche Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Speise-/Tageskarte ihre Gültigkeit, ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die Preise der neuen Speise-/Tageskarte maßgeblich.

7.6. Steigen nach Vertragsschluss die Einkaufspreise für die zur Erbringung der Leistung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister im Vergleich zu den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Preisen und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so ist die MZ Mahlzeit GmbH berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis um die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten, höchstens jedoch um 5 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies zu einer Erhöhung des Gewinns seitens der MZ Mahlzeit GmbH führt. In gleichem Maße ist die MZ Mahlzeit GmbH verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Preise zu senken, wenn die Preise für eines oder mehrere der aufgeführten Preiselemente sinken.

8. Zahlung und Aufrechnung

8.1. Grundsätzlich hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Zahlungsmethoden:

a) MZ Mahlzeit Bezahlkarte (aufladbar in den Kantinen via Barzahlung, EC/Master/DEBIT)
oder via APP (EC, Master, DEBIT, PAYPAL)
b) Bargeldlose Zahlung über einen Bezahldienstleister (EC, Master- Visa- und DEBITCard)
c) BAR
d) Rechnung

8.2. Die Bezahlung vor Ort in den Betriebsrestaurants der MZ Mahlzeit GmbH erfolgt in Abweichung von Ziffer 8.1 ausschließlich nach Ziffer 8.1 a bis c.

8.3. Die MZ Mahlzeit GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

8.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung gegen die Forderung der MZ Mahlzeit GmbH berechtigt, wenn seine Forderung gegen die MZ Mahlzeit GmbH (Gegenforderung) unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

9. Zahlungsverzug

9.1. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.

9.2. Soweit gemäß Ziffer 8.3 Vorauszahlungen vereinbart wurden, hat der Kunde den vereinbarten und mit Vorausrechnung mitgeteilten Betrag zum vereinbarten Termin zu entrichten.

9.3. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die MZ Mahlzeit GmbH berechtigt, die Kosten für die Mahnung in Form einer Bearbeitungsgebühr zzgl. einer eventuell anfallenden Zustellgebühr als Verzugsschadenersatz zu erheben.

9.4. Bei Verzugseintritt ist die MZ Mahlzeit GmbH berechtigt,

a) bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und
b) bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
geltend zu machen.

9.5. Die MZ Mahlzeit GmbH kann Gebühren für Rücklastschriften und Kosten für Anschriftenermittlung in voller Höhe erstattet verlangen.

10. Sachmangelhaftung

10.1. Optische Abweichungen der beschriebenen/abgebildeten Produkte von der ausgegebenen Ware sind technisch bedingt und stellen nicht bereits deshalb einen Mangel dar.

10.2. Bei mangelhafter Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

11. Mängelrüge bei Kaufleuten

Wenn der Kunde Kaufmann ist, gilt folgendes:

11.1. Die Waren sind unverzüglich nach Übergabe in Bezug auf Aussehen, Geruch und Geschmack zu überprüfen. Mängel sind der MZ Mahlzeit GmbH unverzüglich nach Übergabe zu rügen. Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich beim ausliefernden Mitarbeiter oder, falls dies nicht möglich ist, bei der MZ Mahlzeit GmbH anzuzeigen.

11.2. Gelieferte mangelhafte Ware ist zum Zweck einer ggf. erforderlichen Prüfung durch den Kunden gekühlt bzw. eingefroren aufzubewahren und der MZ Mahlzeit GmbH auf Anforderung zur Prüfung auszuhändigen. Zeigt sich ein Mangel erst bei der späteren Zubereitung der Speisen, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

11.3. Wird ein Mangel nicht ordnungsgemäß oder verspätet gerügt, gilt die Ware als genehmigt.

12. Haftung

12.1. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz und für garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne von § 444 BGB bleibt von den sämtlichen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

12.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die MZ Mahlzeit GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Mitarbeiter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

12.3. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Schäden die allein durch höhere Gewalt entstanden sind, ist ausgeschlossen. Schäden durch höhere Gewalt sind gegeben bei betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignissen, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von der MZ Mahlzeit GmbH in Kauf zu nehmen sind.

13. Kennzeichnung der Speisen

13.1. Die MZ Mahlzeit GmbH gibt die verwendeten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe nach Maßgabe der Vorschriften der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung auf der Speisekarte oder auf einem sonstigen schriftlichen oder elektronisch bereitgestellten Informationsangebot an.

13.2. Der Kunde hat die über die nach Ziffer 13.1 bereitgestellten Informationsangebote zu Kenntnis zu nehmen und kann sich bei Allergien oder Unverträglichkeiten nicht darauf berufen, dass ihm die Inhaltsstoffe nicht bekannt gewesen wären.

14. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung https://legal.mediengruppe-mitteldeutschland.de/izd-mz-mahlzeit/.

15. Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass ein Widerrufsrecht für die Bestellung von Speisen gem. §§ 312 Abs. 2 Nr. 8, 312g Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 9 BGB nicht besteht.

16. Sonstige Bestimmungen

16.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand in Magdeburg.

16.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.