Allgemeine Geschäftsbedingungen – EgonKI

für KI-Werbeinhalte

der

Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH

Stand 26.06.2025

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines.
  2. Vertragsschluss.
  3. Rechteeinräumung durch den Kunden.
  4. Art der Inhalte, Verwendung, Nutzungsrechte an generierten Inhalten, Nutzung der Software.
  5. Datenschutz.
  6. Hinweise zur Nutzung von KI generierten Inhalten, Transparenzpflichten im Zusammenhang mit KI.
  7. Haftung.
  8. Force Majeure.
  9. Vertragslaufzeit und Kündigung.
  10. Vergütung.
  11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen.

 

1. Allgemeines

1.1. Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für KI-Werbeinhalte (AGB) ist die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 100552, mit Sitz in Magdeburg (im Folgenden: „MVD“). Die MVD bietet unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Erstellung von KI-generierten Werbeinhalten ausschließlich gegenüber Unternehmern an.

1.2. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der MVD und ihren Geschäftskunden, die zur Erstellung und Nutzung von KI-generierten Werbeinhalten abgeschlossen werden (im Folgenden: „KI-Leistung“). Diese AGB gelten sowohl für Verträge, die online über digitale Plattformen abgeschlossen werden, als auch für Vereinbarungen in schriftlicher oder anderer Form im Rahmen eines geschäftlichen Vertragsverhältnisses zu diesem Zweck.

1.3. Abweichenden Geschäftsbedingungen und/oder sonstigen allgemeinen vorformulierten Vertragsbedingungen der Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der MVD.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Auflistung und Beschreibung der KI-Leistungen auf der Homepage der MVD unter https://www.media-mitteldeutschland.de/beratung-service/leistungsbeschreibung, anderen Internetauftritten der MVD oder einer Ihrer Tochtergesellschaften oder auf anderen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot der MVD auf Abschluss eines Vertrags über KI-Leistungen dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss durch den Kunden (sog. „invitatio ad offerendum“).

2.2. Die vorliegenden AGB gelten gleichermaßen für unentgeltliche Test-, Evaluierungs- oder Vorführleistungen („Vorführung“), sofern die MVD dem Kunden eine solche Vorführung mindestens in Textform (§ 126b BGB) anbietet. Für die Durchführung der Vorführung ist die vorherige ausdrückliche Annahme und Zustimmung zu diesen i) „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für KI-Werbeinhalte“, (ii) zum „Auftragsverarbeitungsvertrag“ und (iii) die „Einwilligung zur Unterauftragsverarbeitung“ mindestens in Textform notwendig.

2.3. Soweit der Kunde direkten Zugriff auf die Software (Ziff. 4.7.6) der MVD erhält, um Werbeinhalte selbst zu generieren, kann der Kunde die durch die MVD angebotenen KI-Leistungen dort einsehen und auswählen. Über den Button „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über KI-Leistungen zu den gewählten Konditionen (z.B. Werbekanal und Anzahl der Ausspielungen) ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot gilt jedoch nur als abgegeben, wenn der Kunde die i) „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für KI-Werbeinhalte“, (ii) den „Auftragsverarbeitungsvertrag“ und (iii) die „Einwilligung zur Unterauftragsverarbeitung“ für die Geschäftsbeziehung akzeptiert hat.

Die MVD schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das Angebot des Kunden bei der MVD eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung der MVD zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, Auftragsverarbeitungsvertrag, Zustimmung zur Unterauftragsverarbeitung und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

2.4. Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn die MVD dem Kunden, auf ausdrückliches vorheriges Verlangen, ein verbindliches und ausdrücklich als solches bezeichnetes Angebot auf Abschluss eines Vertrags über KI-Leistungen per E-Mail oder postalisch zusendet und der Kunde dieses Angebot ausdrücklich mindestens in Textform annimmt und die in dieser oder einen separaten E-Mail zugesandten oder per Link als Formular zur Verfügung gestellten (i) „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für KI-Werbeinhalte“, (ii) den „Auftragsverarbeitungsvertrag“ und (iii) die „Einwilligung zur Unterauftragsverarbeitung“ akzeptiert.

2.5.Eine Verpflichtung der MVD zur Annahme des Angebots des Kunden gem. Ziff. 2.3 besteht nicht; es steht im Ermessen der MVD, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.6. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vertragsschlusses und der Abwicklung des Vertrags kann elektronisch erfolgen, soweit gesetzlich keine Schriftform vorgeschrieben ist. Der Kunde erklärt sich durch Annahme dieser AGB mit der elektronischen Kommunikation ausdrücklich einverstanden.

3. Rechteeinräumung durch den Kunden

3.1. Der Kunde verpflichtet sich, der MVD alle für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendigen Informationen (z. B. URLs der Webseite, gewünschte Werbeaussagen etc.) vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.

3.2. Der Kunde räumt der MVD und deren technischen Partnern für die Dauer der Vertragslaufzeit das unbeschränkte nicht-ausschließliche Recht ein, sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.), Marken, Logos und Namen, die auf den von ihm angegebenen URLs oder sonstigen zur Verfügung gestellten Materialien enthalten sind, im Rahmen der KI-basierten Werbeerstellung zu nutzen. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere die Vervielfältigung, Verarbeitung und Übertragung an verbundene Dienstleister oder Unterauftragnehmer und deren Speicherung für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags.

3.3. Das vom Kunden eingeräumte Nutzungsrecht bezieht sich auch auf die Inhalte, die durch die von der MVD verwendeten oder zur Verfügung gestellten Software (siehe Ziff. 4.7.6) generiert werden, sofern der generierte Inhalt (im Folgenden auch: Output) Elemente enthält, an denen der Kunde selbst Rechte hat.

3.4. Der Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten besitzt und diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde sichert zu, nur solche URLs für die Ausführung der KI-Leistung zur Verfügung zu stellen bzw. zu verwenden, die ihm gehören oder zu deren Verwendung er für diesen konkreten Zweck vor Ausführung der KI-Leistung berechtigt ist.

3.5. Dabei wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

Bilder

3.5.1. Die von der MVD eingesetzte Software bietet die Möglichkeit, Bilder von den Webseiten des Kunden herunterzuladen und als Vorschläge für Marketingmaterialien zu verwenden oder diese ganz oder teilweise bei der Generierung von Output zu verwenden, sodass die Bilder des Kunden ganz oder teilweise Teil des Outputs sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bilder möglicherweise urheberrechtlich geschützt sind und ihr Einsatz zu Marketingzwecken entsprechende Rechte voraussetzt. Dies hat der Kunde selbständig und auf eigene Kosten zu prüfen.

3.5.2. Standardmäßig greift die von der MVD eingesetzte Software auch auf die Bilddatenbank „Unsplash“ zurück, um lizenzfreie Bilder bereitzustellen, die für Online-Marketingzwecke genutzt werden können. Die entsprechenden Nutzungsrechte an diesen lizenzfreien Bildern überträgt die MVD auf den Kunden.

Musik

3.5.3. Die Software greift standardmäßig auf eigens erstellte Musikbibliotheken zurück, um lizenzfreie Musik bereitzustellen, die für Online-Marketingzwecke genutzt werden kann. Die nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte dieser Musikstücke überträgt die MVD auf den Kunden, um eine kontinuierliche Versorgung mit musikalischem Material für Marketingzwecke zu gewährleisten. Musikstücke dieser Art sind mit dem Hinweis „lizenzfrei“ gekennzeichnet.

3.5.4. Die Software umfasst auch Musikstücke, die mit Sublizenzen ausgestattet sind. Diese Sublizenzen erlauben es, die entsprechenden Musikstücke ausschließlich über die Werbekanäle der MVD und deren Partnerplattformen (z.B. Meta, Google) zu verwenden. Eine Nutzung dieser Musikstücke über andere Kanäle oder Plattformen ist nicht gestattet. Sollte ein Versuch unternommen werden, diese Musikstücke außerhalb der genannten Kanäle zu verwenden, werden die betreffenden Inhalte aktiv durch die Software gesperrt, um Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Allgemein

3.5.5. Sofern der Kunde eigene Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Musik) über eine Upload-Funktion für die Erstellung von Marketingmaterialien bereitstellt (im Folgenden auch: Custom-Input), trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung dieses Custom-Inputs, insbesondere zu Online-Marketingzwecken, verfügt bzw. diese ggf. einholt.

3.6. Der Kunde stellt die MVD von Haftungsansprüchen Dritter für rechtliche Verstöße, die durch das Fehlen entsprechender Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte für Custom-Input, entstehen, frei. Dies umfasst insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder anderen Rechten Dritter. Dies gilt nicht, wenn der Inhalt durch die MVD oder einen von der MVD beauftragen Dritten zur Verfügung gestellt wurde.

4. Art der Inhalte, Verwendung, Nutzungsrechte an generierten Inhalten, Nutzung der Software

4.1. Die MVD weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass von künstlicher Intelligenz generierte Inhalte nach derzeitiger Rechtsprechung nach deutschem Recht nicht urheberrechtlich schutzfähig sind und auch von Dritten verwendet werden können. Soweit der von künstlicher Intelligenz generierte Output geschützte Werke oder geschützte Marken Dritter ganz oder teilweise verwendet, kann dies eine Verletzung des Urheber- oder Markenrechts des Dritten zur Folge haben.

4.2. Die konkrete Art der Verwendung von an sich zulässigen Inhalten kann gegen andere gesetzliche Vorschriften verstoßen, etwa gegen das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“, „Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV“ oder andere drittschützende Vorschriften. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die konkrete Art der Verwendung des Outputs nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

4.3. Die MVD gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht beschränktes Recht zur Nutzung des durch die MVD bereitgestellten Outputs, soweit dieser ganz oder teilweise schutzfähig ist. Dieses Recht umfasst die Nutzung ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, insbesondere für die Bewerbung der durch den Kunden angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Output entgeltlich Dritten bereitzustellen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

4.5. Die Weiterverwendung von durch die MVD bereitgestellten Inhalte, z.B. durch Veröffentlichung außerhalb der vereinbarten Plattformen oder für andere als die vereinbarten Zwecke, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MVD.

4.6. Sollte die konkrete Art der Nutzung der durch die MVD generierten Inhalte durch den Kunden gesetzliche Vorschriften verletzen (z.B. Wettbewerbsrecht), stellt der Kunde die MVD von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Prozesskosten, frei.

4.7. Soweit der Kunde direkten Zugriff auf die Software der MVD erhält, um Werbeinhalte selbst zu generieren, gilt Folgendes:

4.7.1. Die MVD stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet die MVD die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

4.7.2. Die MVD räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

4.7.3. Die MVD strebt im Rahmen ihrer Leistungen eine Verfügbarkeit der von ihr eingesetzten Software, einschließlich der technischen Systeme von nicht unter 99 % im Jahresmittel an.

4.7.4. Nicht erfasst von dieser angestrebten Verfügbarkeit sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der MVD liegen. Dies betrifft insbesondere:

a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass der Kunde die für den Zugang zur Software erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht geschaffen hat,

b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit infolge von Fehlern, Unterbrechungen oder Störungen des Datenübertragungsnetzes,

C) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die im Verantwortungsbereich von Drittunternehmen (z. B. Internet- oder Datenübertragungsanbieter) liegen.

4.7.5. Ebenfalls nicht erfasst sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Online-Dienste aufgrund:

a) routinemäßiger Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen, die zwischen 23:00 Uhr und 02:00 Uhr durchgeführt werden, oder

b) angekündigter, erforderlicher Wartungsarbeiten, die rechtzeitig vor ihrem Beginn von der MVD kommuniziert werden.

4.7.6. Software in diesem Sinne sind sämtliche durch die MVD bereitgestellte oder genutzte Softwarelösungen, die im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt werden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:

a) Eigenentwicklungen der MVD: Programme und technische Lösungen, die von der MVD selbst entwickelt wurden und für die Erstellung, Anpassung oder Bereitstellung von KI-generiertem Output zu Werbezwecken genutzt werden.

b) Lizenzierte Drittsoftware: Software, die die MVD von Drittanbietern lizenziert hat, um dem Kunden die vereinbarten KI-Leistungen bereitzustellen, Software, die funktional in die technische Infrastruktur der MVD integriert ist, um die Nutzung durch den Kunden zu ermöglichen.

c) Online-Plattformen und cloudbasierte Lösungen: Systeme, auf die der Kunde über ein Kundenkonto oder direkt über digitale Schnittstellen zugreift, um Output zu generieren und anzupassen. Zu diesen gehören sowohl Client-Tools wie Webschnittstellen als auch serverseitige Softwarekomponenten, die die KI-Technologie der MVD betreiben.

d) Technische Schnittstellen (APIs): Interfaces oder Programmierschnittstellen, die der Kunde zur Nutzung oder Integration von Leistungsinhalten der MVD in eigene Systeme verwendet.

4.7.7. Die MVD ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zur Software berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Custom-Input und/oder der Output rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die MVD davon in Kenntnis setzen. Die MVD hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5. Datenschutz

5.1. Zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistungen wird zwischen der MVD und dem Kunden ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vertraglichen Weisungen des Kunden.

5.2. Die MVD ist berechtigt, bestimmte Dienstleistungen an Unterauftragnehmer, weiterzugeben. Die hierfür erforderliche vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden ist Teil des Auftragsverarbeitungsvertrags.

6. Hinweise zur Nutzung von KI generierten Inhalten, Transparenzpflichten im Zusammenhang mit KI

6.1. Die MVD weist den Kunden ausdrücklich daraufhin, dass der durch die Software generierte Output ganz oder teilweise durch künstliche Intelligenz generiert wurde.

6.2. Aufgrund der Art der von der MVD eingesetzten Software und Dienste und dem wahrscheinlichkeitsbasierten Wesen der eingesetzten Technologie, ist der generierte Inhalt möglicherweise nicht einzigartig, und andere Kunden können ähnlichen Inhalt erhalten.

6.3. Aufgrund des wahrscheinlichkeitsbasierten Wesens der von der MVD eingesetzten KI-gestützten Software kann es in bestimmten Situationen dazu kommen, dass die generierten Inhalte nicht vollständig korrekt sind, reale Personen, Orte oder Tatsachen unzutreffend wiedergeben oder interpretieren.

6.4. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, die generierten Inhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit für seinen spezifischen Anwendungsfall zu überprüfen. Eine angemessene Überprüfung durch eine natürliche Person (z. B. durch Mitarbeiter des Kunden oder andere qualifizierte Personen) ist zwingend erforderlich, bevor Output genutzt oder veröffentlicht wird.

6.5. Der Kunde ist verantwortlich dafür, den durch künstliche Intelligenz generierten Output als solchen zu Kennzeichen. Auf Art. 50 der EU-KI-Verordnung wird ausdrücklich hingewiesen.

7. Haftung

7.1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz und für garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne von § 444 BGB bleibt von den sämtlichen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

7.2 Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die MVD, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre Mitarbeiter und/oder ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist (sog. „Kardinalpflicht“). Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

8. Force Majeure

8.1. Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt (sog. „Force Majeure“) vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.

8.2. Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder sonstige außergewöhnliche Umweltereignisse oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

8.3. Die Parteien können diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn das Force Majeure Ereignis länger als 3 Wochen andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden konnte.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

9.2.1. der Kunde fortgesetzt trotz Mahnung gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt;

9.2.2. der Kunde die KI-Leistungen wiederholt auf eine Art und Weise nutzt, die die Rechte anderer verletzt oder missbraucht;

9.2.3. wiederholt behauptet, dass Outputs von Menschen erstellt wurden, obwohl dies nicht der Fall ist;

9.2.4. Dienste der MVD beeinträchtigt oder zu stört, einschließlich der Umgehung von Obergrenzen oder -beschränkungen oder der Umgehung von Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen, die MVD für ihre Dienste vorgesehen hat.

10. Vergütung

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, der MVD für die Erbringung der KI-Leistung das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. In der Regel richtet sich die Vergütung nach der im Vertragsangebot der MVD aufgeführten Preise. Soweit der Kunde eine Buchung innerhalb der Software selbstständig durchführt, gelten die dort angegebenen Preise zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Bestellung ausgeführt hat.

10.2. Einwendungen gegen die Abrechnung der von der MVD erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Die MVD wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen

11.1. Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

11.2. Für Streitigkeiten über KI-Leistungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Magdeburg.

11.3. Die MVD behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Anpassung an rechtliche, wirtschaftliche oder technische Entwicklungen erforderlich ist oder um Vertragslücken zu schließen. Änderungen erfolgen jedoch nur, wenn diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Über geplante Änderungen oder Ergänzungen der AGB wird die MVD den Kunden vor dem Inkrafttreten der Änderungen in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Dabei wird die MVD den Kunden den Inhalt der neuen Regelungen sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens mitteilen. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich in Textform widerspricht. Auf diese Zustimmungsfiktion wird die MVD den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der bestehende Vertrag zu den bisherigen Bedingungen in Kraft. Die MVD behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden in einem solchen Fall zu kündigen, sofern die Fortführung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen für die MVD unzumutbar ist.